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Häufig gestellte Fragen

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  • Was ist ein Gutachten und wozu benötige ich das?

    Das Gutachten hat zwei wesentliche Funktionen. Zum einen dient es der Beweissicherung, zum anderen wird mit dem Gutachten der zur Schadenersatzleistung erforderliche Geldbetrag ermittelt. Unsere Gutachten sind modern und umfassend erarbeitet.

    Wir erfassen alle wesentlichen Fahrzeug- und Schadendaten, beschreiben den Schadenumfang sowie eventuelle Vorschäden, prüfen die Plausibilität, erstellen Fotos und ermitteln sämtliche fahrzeugbezogene Schadensersatzkosten, die Sie vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung beanspruchen können. Unsere Gutachten sind allgemein anerkannt und eignen sich zur gerichtlichen Durchsetzung.

  • Wann brauche ich ein Gutachten?

    Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls können Sie den eingetretenen Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf Kosten des Verursachers bzw. seiner Versicherung schätzen lassen.

    Das Gutachten dient auch zur Beweissicherung der eingetretenen Schäden, was im Streitfall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein kann. Vor allem die Unabhängigkeit des Kfz-Sachverständigen gewährleistet eine neutrale und vollumfängliche Bezifferung aller fahrzeugbezogenen Schadenspositionen.

  • Wer bezahlt das Gutachten?

    Im Kfz-Haftpflichtschadenfall, also wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Kosten für das Gutachten Teil des Gesamtschadens.

    Sie müssen auch nicht in Vorleistung gehen. Das Sachverständigenhonorar können wir mittels einer sicherungsweisen Abtretungserklärung direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.

  • Reicht nicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt?

    Häufig verlangen Versicherungen lediglich ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Damit spart diese bares Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.

    Denn, ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, nimmt keinerlei Differenzierung zu überlagernden Alt- und Vorschäden vor und umfasst keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstatt Standzeit.

    Zuletzt hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation umfasst.

  • Was mache ich bei Kleinschäden wie Kratzer oder Dellen?

    Bei Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze (~750 Euro) erstellen wir Ihnen ein Kurz-Gutachten. Dieses umfasst neben der Schadensbezifferung auch eine beweissichernde Fotodokumentation sowie eine Kausalitätsprüfung.

    Die Kosten unserer Kurzgutachten entsprechen denen eines Kostenvoranschlags und werden von den Versicherungen übernommen. Eine Direktabrechnung unserer Kosten bieten wir auch bei Bagatellschäden gerne an.

  • Die Schuldfrage ist nicht geklärt. Was kann ich tun?

    Bei ungeklärter Schuldfrage oder unbekanntem Verursacher besteht für Sie das Risiko, dass Sie auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben.

    Wir bieten Ihnen deshalb eine Vorab-Beweisaufnahme an. Hierbei erstellen wir Fotos vom Fahrzeug und von den Beschädigungen, nehmen sämtliche Daten auf und speichern diese in unserem System.

    Die komplette Aufnahme ist für Sie bis dahin kostenlos. Können Sie später Ansprüche geltend machen, genügt eine kurze telefonische Beauftragung zur Ausarbeitung des Gutachtens. Die dann erst entstehenden Gebühren rechnen wir direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.

  • Wo wird mein Fahrzeug besichtigt?

    Zur Begutachtung können Sie Ihr Fahrzeug an eines unserer Büroadressen vorfahren. Natürlich kann ein Besichtigungstermin auch bei Ihnen zu Hause, auf Ihrer Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.

    In Einzelfällen kann eine weitere Besichtigung Ihres Fahrzeugs im teilweise demontierten Zustand ratsam sein, um den vollständigen Schadenumfang zu erfassen.

  • Wie lange dauert die Besichtigung?

    Der Aufwand der Besichtigung ist abhängig vom Schadenumfang. In der Regel reichen 15-30 Minuten hierfür aus.

  • Wie lange dauert es bis das Gutachten fertig ist?

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Schadenumfang ab. In der Regel erstellen wir Ihr Gutachten innerhalb weniger Tage.

    Die Bearbeitung von Bagatellschäden, für die wir ein Kurz-Gutachten erstellen, ist in der Regel innerhalb eines Werktags möglich. Damit Sie Ihr Gutachten noch schneller erhalten, senden wir Ihnen dieses auf Wunsch gerne per E-Mail zu.

  • Wie lange dauert es bis ich mein Geld erhalte?

    Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen haben wir leider keinen Einfluss. Bei geklärter Schuldfrage ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen üblich. Im optimalen Fall erfolgt die Erstattung auch schon nach wenigen Tagen.

    Ist die Schuldfrage offen oder der Unfallgegner hat den Schaden nicht bei seiner Versicherung gemeldet, wird gegebenenfalls die Akte der Polizei angefordert.

    Die Herausgabe erfolgt in Berlin erfahrungsgemäß erst nach etwa 6-8 Wochen. Sofern die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate in Anspruch nehmen. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung ist der Abschluss des Vorgangs abhängig von der Verfahrensdauer.

  • Bei Totalschaden: Muss ich mein Fahrzeug verkaufen?

    Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein möglicherweise von der Versicherung abgegebenes Verkaufsangebot (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie haben die freie Wahl, ob und an wann Sie ihr Fahrzeug verkaufen möchten.

  • Darf ich mein Fahrzeug vor der Besichtigung reinigen?

    Es ist empfehlenswert, den Schadensbereich zunächst in unverändertem Zustand vom Kfz-Sachverständigen dokumentieren zu lassen.

    Abwaschbare Kontaktmängel stellen zwar keine Schäden im eigentlich Sinn dar, können aber wichtig für die Einordnung der Plausibilität des Schadenanspruchs sein. Sofern eine Reinigung zur weiteren Begutachtung notwendig ist, kann diese im Zuge der Besichtigung erfolgen.