•  Mo - Sa: 7:30 - 18:30 Uhr



24/7 für Sie im Einsatz

Im Schadenfall sind wir rund um die Uhr für Sie da. Auch am Wochenende haben Sie mit uns einen Partner an Ihrer Seite.



Wir sind Ihr gutes Recht

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Als unabhängiges Sachverständigenbüro sind wir für Sie da.



TÜV-zertifiziert & geprüft

Überlassen Sie die Begutachtung Ihres Fahrzeugs einem ausgewiesenen Kfz-Experten. Verlassen Sie sich auf Experten.


Über 20 Jahre Erfahrung

Kfz Gutachter Andreas Wesch

Als Kraftfahrzeugtechnikermeister mit 20 jähriger Berufserfahrung stelle ich Ihnen mein Wissen zur Verfügung. Durch meine Vita kann ich auf ein weites Spektrum an und fachlichen Kenntnissen zurückgreifen und somit sicher stellen, dass Ihr Anliegen zur Ihrer vollsten Zufriedenheit erledigt wird.

Bei mir erwartet Sie ein unkomplizierter Ablauf. Ich nehme mir die nötige Zeit um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, denn es geht um IHR Geld!
Ihr Kfz Gutachter Bielefeld & Umgebung

Kostenfreier Service für Sie rund um die Uhr an allen Wochentagen!

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Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Im Kfz-Haftpflichtfall (also bei eigener Unschuld) ist es die beste Option, sich mit dem Ziel einer professionellen Schadenregulierung an einen unabhängigen Kfz Sachverständigen zu wenden – alleine aufgrund der formalen Beweissicherung. Hier haben Sie mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Andreas Wesch in Bielefeld und Umgebung eine serviceorientierte Anlaufstelle gefunden.


Viele Unfallopfer wissen nach einem unverschuldeten Unfall gar nicht, welche umfassenden Rechte ihnen mit Blick auf die anstehende Unfallschadenregulierung zustehen. Es ist an der Zeit, sich von einem erfahrenen und zertifizierten Gutachter aufklären zu lassen und dieses Wissen konsequent zu nutzen – auch als Vorbereitung auf den möglichen Ernstfall mit Ihrem Fahrzeug!

In und um Bielefeld für Sie da!
Kfz Sachverständiger Bielefeld: Andreas Wesch




Vorfahrt für Ihre Rechte als Unfallgeschädigter!

Wissen Sie eigentlich, was Ihnen als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall bei eigener Unschuld zusteht? Hier erfahren Sie es! Ganz wesentlich ist, dass Sie auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter mit der Fahrzeugbesichtigung beauftragen dürfen.


  • Nutzungsausfall
  • Anwaltskosten
  • Schmerzensgeld

  • Leihwagen
  • Wertminderung
  • Gutachterkosten

Sie müssen und sollten auf keinen Fall den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren. Dieser wird mit Sicherheit nicht zuerst an Ihre Interessen denken. Ein neutraler Gutachter wird den Schaden zu Ihren Gunsten prüfen.



So unkompliziert ist die Schadenregulierung mit Kfz-Sachverständiger Andreas Wesch

In 4 Schritten zu Ihrem Geld:

So unkompliziert ist die Schadenregulierung:

Terminvereinbarung

Bequem per Telefon, E-Mail oder Whatsapp Ihren Wunschtermin mit Ihrem Kfz Sachverstängier vereinbaren.

01

Prüfung

Fachmännische und objektive Schadensprüfung am Auto. Handelt es sich wirklich um einen Bagatellschaden? Wir finden es heraus

02

Aufnahme

Erstellung des Schaden-gutachtens als Abrechnungs-grundlage (und ggf. als Beweismittel vor Gericht)

03

Übermittlung

Durchführung der gesamten Schadensregulierung (ggf. mit einem Anwalt aus dem eigenen Netzwerk)

04

24h Soforthilfe für eine schnelle Schadensregulierung:


Sie hatten einen Unfall in Bielefeld? Sie haben gerade gelesen, wie umfassend Ihre Rechte sind. Nehmen Sie noch am Unfallort Kontakt mit mir auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen und notwendige Beweise durch professionelle Kfz-Begutachtung zu dokumentieren. Die Notfallhotline ist immer für Sie da, auch am Wochenende. Termine sind innerhalb von 24 Stunden möglich.

Kostenfreie Beratung


Kontaktieren Sie uns um die Schadensregulierung direkt anzustoßen. Für den Geschädigten 100% gratis!

05246 900 90 40



Leistungen

Unfallgutachten

Unfallgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit den Schaden durch einen unabhängigen Kfz Sachverständigen bewerten zu lassen. Nach einem Unfall ist es unsere Aufgabe den Schaden Ihres Fahrzeuges und sämtliche relevanten Daten aufzunehmen und mittels Fotos zur Beweissicherung zu dokumentieren.

Fahrzeugbewertung

Fahrzeugbewertung

Anstatt Werte grob und ohne Sachverstand schätzen zu lassen, sollten Sie auf „Nummer-Sicher“ gehen und den Wert Ihres Fahrzeuges durch einen neutralen und freien Sachverständiger ermitteln lassen. Hierbei wird Ihr Fahrzeug objektiv und präzise bewertet.


Wohnmobilgutachten

Wohnmobilgutachten

Sie haben einen Schaden an Ihrem Caravan, bzw. Wohnwagen und benötigen Hilfe ? Gerne bin ich im Schadenfall für Sie der richtige Ansprechpartner. Reisemobile und Caravan unterscheiden sich deutlich von normalen Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen. Besonders bei der Fertigung dieser Fahrzeuge muss man sehr viel unterscheiden.

Zweirad Gutachten

Zweirad Gutachten

Auch nach einem unverschuldeten Motorad- oder Rollerunfall haben Sie als Geschädigter das Recht einen unabhängigen Gutachter zur Klärung des Schades zu beauftragen. Auch in diesem Fall sind wir für Sie im Einsatz.

Vor Ort Service Gutachten

Vor-Ort-Service

Neben den Sprechzeiten in unserem Büro bieten wir Ihnen auch einen vor Ort Service an. Nach einem Unfall kommen wir auf Wunsch zu Ihnen nach Hause, direkt zur Unfallstelle oder in die Werkstatt.

Gutachten Beratung

Beratung

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und selbstverständlich unverbindliche Beratung an. Wie auch verständlich, möchte man bei der Abwicklung nach einem Verkehrsunfall keine Nachteile erleiden.



Individuelle & persönliche Beratung

Sie haben Fragen zu den einzelnen Leistungen oder wünschen eine persönliche Fachberatung durch einen Kfz-Sachverständigen? Nehmen Sie Kontakt auf: Das ist übrigens auch völlig unkompliziert via WhatsApp möglich!

WhatsApp Nachricht senden Telefonische Beratung




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Kfz- Sachverständigenbüro

Andreas Wesch

Vorteile die für unser Sachverständigenbüro sprechen.

  • Unabhängiger Kfz-Sachverständiger: Ihre Interessen stehen im objektiven Fokus!
  • Abrechnung direkt mit dem Versicherer: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen!
  • Unkomplizierte telefonische Erstberatung: Überzeugen Sie sich selbst!
  • Bessere Argumentationsgrundlage für Ihren Rechtsanwalt
  • Fiktive Abrechnung des Schadens auf Basis des Gutachtens möglich.
  • Gutachtenerweiterung bei sichtbar werdenden Beschädigungen während der Reparatur.
  • Erstattung des Nutzungsausfalls


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Zertifiziert und ausgezeichnet


Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Gutachten und wozu benötige ich das?

    Das Gutachten hat zwei wesentliche Funktionen. Zum einen dient es der Beweissicherung, zum anderen wird mit dem Gutachten der zur Schadenersatzleistung erforderliche Geldbetrag ermittelt. Unsere Gutachten sind modern und umfassend erarbeitet.

    Wir erfassen alle wesentlichen Fahrzeug- und Schadendaten, beschreiben den Schadenumfang sowie eventuelle Vorschäden, prüfen die Plausibilität, erstellen Fotos und ermitteln sämtliche fahrzeugbezogene Schadensersatzkosten, die Sie vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung beanspruchen können. Unsere Gutachten sind allgemein anerkannt und eignen sich zur gerichtlichen Durchsetzung.

  • Wann brauche ich ein Gutachten?

    Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls können Sie den eingetretenen Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf Kosten des Verursachers bzw. seiner Versicherung schätzen lassen.

    Das Gutachten dient auch zur Beweissicherung der eingetretenen Schäden, was im Streitfall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein kann. Vor allem die Unabhängigkeit des Kfz-Sachverständigen gewährleistet eine neutrale und vollumfängliche Bezifferung aller fahrzeugbezogenen Schadenspositionen.

  • Wer bezahlt das Gutachten?

    Im Kfz-Haftpflichtschadenfall, also wenn ein anderer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, sind die Kosten für das Gutachten Teil des Gesamtschadens.

    Sie müssen auch nicht in Vorleistung gehen. Das Sachverständigenhonorar können wir mittels einer sicherungsweisen Abtretungserklärung direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.

  • Reicht nicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt?

    Häufig verlangen Versicherungen lediglich ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der Reparaturkosten. Damit spart diese bares Geld, möglicherweise auf Ihre Kosten.

    Denn, ein Kostenvoranschlag enthält keine Angaben zum merkantilen Minderwert, nimmt keinerlei Differenzierung zu überlagernden Alt- und Vorschäden vor und umfasst keine Angaben zu Nebenkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstatt Standzeit.

    Zuletzt hat ein Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion, da er in der Regel keine Fotodokumentation umfasst.

  • Was mache ich bei Kleinschäden wie Kratzer oder Dellen?

    Bei Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze (~750 Euro) erstellen wir Ihnen ein Kurz-Gutachten. Dieses umfasst neben der Schadensbezifferung auch eine beweissichernde Fotodokumentation sowie eine Kausalitätsprüfung.

    Die Kosten unserer Kurzgutachten entsprechen denen eines Kostenvoranschlags und werden von den Versicherungen übernommen. Eine Direktabrechnung unserer Kosten bieten wir auch bei Bagatellschäden gerne an.

  • Die Schuldfrage ist nicht geklärt. Was kann ich tun?

    Bei ungeklärter Schuldfrage oder unbekanntem Verursacher besteht für Sie das Risiko, dass Sie auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben.

    Wir bieten Ihnen deshalb eine Vorab-Beweisaufnahme an. Hierbei erstellen wir Fotos vom Fahrzeug und von den Beschädigungen, nehmen sämtliche Daten auf und speichern diese in unserem System.

    Die komplette Aufnahme ist für Sie bis dahin kostenlos. Können Sie später Ansprüche geltend machen, genügt eine kurze telefonische Beauftragung zur Ausarbeitung des Gutachtens. Die dann erst entstehenden Gebühren rechnen wir direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.

  • Wo wird mein Fahrzeug besichtigt?

    Zur Begutachtung können Sie Ihr Fahrzeug an eines unserer Büroadressen vorfahren. Natürlich kann ein Besichtigungstermin auch bei Ihnen zu Hause, auf Ihrer Arbeit oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl vereinbart werden.

    In Einzelfällen kann eine weitere Besichtigung Ihres Fahrzeugs im teilweise demontierten Zustand ratsam sein, um den vollständigen Schadenumfang zu erfassen.

  • Wie lange dauert die Besichtigung?

    Der Aufwand der Besichtigung ist abhängig vom Schadenumfang. In der Regel reichen 15-30 Minuten hierfür aus.

  • Wie lange dauert es bis das Gutachten fertig ist?

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Schadenumfang ab. In der Regel erstellen wir Ihr Gutachten innerhalb weniger Tage.

    Die Bearbeitung von Bagatellschäden, für die wir ein Kurz-Gutachten erstellen, ist in der Regel innerhalb eines Werktags möglich. Damit Sie Ihr Gutachten noch schneller erhalten, senden wir Ihnen dieses auf Wunsch gerne per E-Mail zu.

  • Wie lange dauert es bis ich mein Geld erhalte?

    Auf die Bearbeitungsdauer der Versicherungen haben wir leider keinen Einfluss. Bei geklärter Schuldfrage ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen üblich. Im optimalen Fall erfolgt die Erstattung auch schon nach wenigen Tagen.

    Ist die Schuldfrage offen oder der Unfallgegner hat den Schaden nicht bei seiner Versicherung gemeldet, wird gegebenenfalls die Akte der Polizei angefordert.

    Die Herausgabe erfolgt in Berlin erfahrungsgemäß erst nach etwa 6-8 Wochen. Sofern die Polizei selbst noch ermittelt, kann die Herausgabe auch Monate in Anspruch nehmen. Bei gerichtlicher Auseinandersetzung ist der Abschluss des Vorgangs abhängig von der Verfahrensdauer.

  • Bei Totalschaden: Muss ich mein Fahrzeug verkaufen?

    Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug abzugeben. Ein möglicherweise von der Versicherung abgegebenes Verkaufsangebot (Restwertangebot) dient lediglich der fiktiven Abrechnung. Sie haben die freie Wahl, ob und an wann Sie ihr Fahrzeug verkaufen möchten.

  • Darf ich mein Fahrzeug vor der Besichtigung reinigen?

    Es ist empfehlenswert, den Schadensbereich zunächst in unverändertem Zustand vom Kfz-Sachverständigen dokumentieren zu lassen.

    Abwaschbare Kontaktmängel stellen zwar keine Schäden im eigentlich Sinn dar, können aber wichtig für die Einordnung der Plausibilität des Schadenanspruchs sein. Sofern eine Reinigung zur weiteren Begutachtung notwendig ist, kann diese im Zuge der Besichtigung erfolgen.